Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spacebooker GmbH
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Spacebooker GmbH und dem Lizenznehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die Spacebooker GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis zwischen der Spacebooker GmbH und dem Lizenznehmer kommt ausschließlich dadurch zustande, dass die Spacebooker GmbH einen Auftrag oder eine Bestellung des Lizenznehmers schriftlich annimmt oder bestätigt.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Die Spacebooker GmbH betreibt eine Online-Plattform zur optimierten Nutzung von Sportstätten, wobei verschiedene Leistungspakete zur Buchung von Plätzen, zur Zutrittskontrolle von Gebäuden oder zur Steuerung der Gebäudetechnik angeboten werden.
3.2. Die Online-Plattform unterliegt der Weiterentwicklung. Dem Lizenznehmer wird die Anwendung der jeweils verfügbaren und freigegebenen Fassung im Rahmen seines gebuchten Leistungspaktes ermöglicht.
4. Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der von der Spacebooker GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag zugrundliegenden Angebot mit seinen Anlagen.
4.2. Die Spacebooker GmbH bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte an, und zwar sieben Tage die Woche mit einer mittleren jährlichen Verfügbarkeit von 99 %, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.
4.3. Soweit sich die Spacebooker GmbH zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Dienste anderer Anbieter bedient, etwa bei der Nutzung von Netzen zur Datenübertragung, ist die Leistung darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu diesen Netzen zur Verfügung zu stellen.
5. Leistungen durch Dritte
Der Spacebooker GmbH ist es gestattet, Installations- oder Programmierarbeiten, etwa im Zusammenhang mit der Zutrittskontrolle zu den Sportstätten oder der Steuerung von Licht- oder Heizungsanlagen, sowie sonstige Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
6. Vertragspflichten des Kunden
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung der ihm überlassenen Zugangsdaten und Passworte und stellt sicher, dass ein Zugriff unbefugter Dritter ausgeschlossen ist. Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Pflicht stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Die Spacebooker GmbH haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden des Lizenznehmers. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine Haftung jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die verletzte Vertragspflicht gerade verhindert werden sollte; im Falle einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung ist sie auf einen Betrag von EUR 5.000,00 beschränkt.
7.2. Die Haftung der Spacebooker GmbH ist, soweit sie nachweisen kann, dass die Schäden nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, auf den nach der Art des Werks oder der sonstigen Leistung vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die Spacebooker GmbH vielmehr für jeden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
7.3. Etwaige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Spacebooker GmbH liegen, und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat die Spacebooker GmbH nicht zu vertreten, und zwar auch dann nicht, wenn ohne Kenntnis dieser Umstände zuvor verbindliche Fristen oder Termine vereinbart worden sind. Treten solche Leistungshindernisse auf, ist die Spacebooker GmbH berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von der Behinderung oder Unterbrechung der Leistungserbringung wird die Spacebooker GmbH dem Lizenznehmer unverzüglich Anzeige machen.
7.4. Im Falle einer von der Spacebooker GmbH zu vertretenden erheblichen Leistungsbehinderung oder – verzögerung ist der Lizenznehmer berechtigt, seine Zahlungen angemessen zu mindern. Als erheblich sind dabei nur solche Behinderungen anzusehen, aufgrund derer dem Lizenznehmer die Nutzung der Werk- oder Dienstleistung insgesamt wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Jede Behinderung hat der Lizenznehmer der Spacebooker GmbH umgehend mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Spacebooker GmbH rechnet über die von ihr zu erbringenden Leistungen jeweils im Voraus ab. Der ausgewiesene Endbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig.
8.2. Die Berechnungsgrundlage ist ab dem 01.01.2024 die anlagenbezogene Jahressaison. Die Abrechnung der jährlichen, anlagenbezogenen Nutzungslizenz erfolgt immer im ersten Quartal eines Kalenderjahres. Der Begriff Anlage kennzeichnet nicht die Gesamtheit der Spielstätten eines Vereins oder Anlagenbetreibers, sondern die einzelnen Spielstätten wie Tennishallen, Traglufthallen, Sandplatzanlagen, Squashcourts, Padelcourts etc.
8.3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verpflichtet sich der Lizenznehmer, der Spacebooker GmbH wegen der zu entrichtenden Lizenzgebühren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der Lizenznehmer hat stets für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen Kontos zu sorgen. Die mit etwaigen Rücklastschriften verbundenen Bankkosten werden dem Lizenznehmer belastet, darüber hinaus ist die Spacebooker GmbH berechtigt, für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu berechnen.
8.4. Sofern der Lizenznehmer auch nach einer entsprechenden Mahnung der Spacebooker GmbH mit einer von ihm zu bewirkenden Leistung ganz oder teilweise in Verzug geraten sollte, ist die Spacebooker GmbH berechtigt, den Zugang zur Online- Plattform zusperren, die Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.
8.5. Es ist Sache des Lizenznehmers, von ihm zu beanspruchende Gebühren oder Beiträge für die Nutzung eines Platzes oder einer Anlage gegenüber dem Nutzer/Endkunden abzurechnen und einzuziehen. Die Spacebooker GmbH bietet eine Schnittstelle zu Stripe. Etwaige Transaktionsgebühren können direkt unter stripe.com eingesehen werden. Die Spacebooker GmbH behält selbst keine Transaktionsgebühren ein.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
9.1. Die Spacebooker GmbH verpflichtet sich, das Daten- und Fernmeldegeheimnis zu wahren und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Diese Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des Vertrages fort.
9.2. Die Spacebooker GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Insbesondere wird die Spacebooker GmbH alle notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust und dem Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern.
9.3 Der Lizenznehmer erteilt sein Einverständnis damit, dass die Spacebooker GmbH unter Verwendung der ihr bekannten Daten anlassbezogen auch den Nutzer/Endkunden über eine optimierte Nutzung des Spacebooker-Systems informiert, etwa hinsichtlich einer aktuellen Platzbelegung, über verschiedene Bezahlmöglichkeiten oder über Aktualisierungen des Spacebooker-Systems. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
10. Vertragsdauer, Kündigung
10.1. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Laufzeit des Vertrages für eine jeweils definierte Zeitspanne, in der Regel eine Jahressaison, abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Zeitspanne des folgenden Kalenderjahres, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn der neuen Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
10.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Vertragspartner. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
11.2. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand zwischen den Parteien der Sitz der Spacebooker GmbH vereinbart.